Lübecker Bildungsfonds

Ansprechpartnerinnen: Frau Laatz, Frau Rueß-Thormann

Folgende Schülerinnen und Schüler haben gemäß dem Bildungs- und Teilhabepaket einen gesetzlichen Leistungsanspruch aus dem Lübecker Bildungsfonds:

Schülerinnen und Schüler (aus Familien), die das 25. Lebensjahres noch nicht vollendet haben und

  • ALG II nach SGB II,
  • Grundsicherung nach SGB XII,
  • Wohngeld oder
  • Kindergeldzuschlag erhalten oder
  • unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen.

Welche Leistungen sind gemeint?

  • Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: Erstattung zu 100 %
  • Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • bei Notwendigkeit: Schülerbeförderung: Erstattung zu 100 % (direkt beim Leistungsträger, also Jobcenter u. a. zu beantragen)
  • ergänzende angemessene Lernförderung: Erstattung zu 100 %, wenn Erforderlichkeitsbescheinigung einer Lehrkraft der DSS vorliegt
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft: Erstattung mit Eigenbeteiligung (nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
  • Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf (100,- € zum Schuljahresbeginn und 50,- € zum Halbjahresbeginn, wird direkt vom Jobcenter/ Bereich Soziale Sicherung gezahlt) 

Folgende Schülerinnen und Schüler haben keinen gesetzlichen Leistungsanspruch, können aber dennoch Leistungen über den Bildungsfonds beziehen:

Schülerinnen und Schüler (aus Familien), die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und

  • BaföG-Empfänger sind,
  • ein geringes Einkommen haben oder
  • bei fehlender Mitwirkung der Eltern.

Welche Leistungen sind gemeint?

  • Aufwendungen für Schulausflüge (Eigenanteil 50 %)
  • Klassenfahrten (Eigenanteil 20,- € pro Tag)
  • Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf (max. 30,- € pro Schuljahr, Nachweis über Quittungen/ Belege)

Wie fließt das Geld?

  • Bei gesetzlichem Leistungsanspruch: Die Schülerinnen und Schüler müssen in der Schule den entsprechenden Leistungsbescheid vorzeigen (Ausnahme: Schülerbeförderung).
  • Bei bedarfsorientierter Förderung aus dem Lübecker Bildungsfonds im Falle geringen Einkommens: Die Schülerinnen und Schüler müssen in der Schule einen entsprechenden Antrag sowie ein Zusatzblatt zur Erklärung der finanziellen Situation der Familie abgeben. Das Formular heißt: Antrag auf Leistungen des Bildungsfonds der Hansestadt Lübeck und Bildungs- und Teilhabeleistungen des Bundes.