Lübecker Bildungsfonds
Ansprechpartnerinnen: Frau Laatz, Frau Rueß-Thormann
Folgende Schülerinnen und Schüler haben gemäß dem Bildungs- und Teilhabepaket einen gesetzlichen Leistungsanspruch aus dem Lübecker Bildungsfonds:
Schülerinnen und Schüler (aus Familien), die das 25. Lebensjahres noch nicht vollendet haben und
- ALG II nach SGB II,
- Grundsicherung nach SGB XII,
- Wohngeld oder
- Kindergeldzuschlag erhalten oder
- unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen.
Welche Leistungen sind gemeint?
- Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: Erstattung zu 100 %
- Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- bei Notwendigkeit: Schülerbeförderung: Erstattung zu 100 % (direkt beim Leistungsträger, also Jobcenter u. a. zu beantragen)
- ergänzende angemessene Lernförderung: Erstattung zu 100 %, wenn Erforderlichkeitsbescheinigung einer Lehrkraft der DSS vorliegt
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft: Erstattung mit Eigenbeteiligung (nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf (100,- € zum Schuljahresbeginn und 50,- € zum Halbjahresbeginn, wird direkt vom Jobcenter/ Bereich Soziale Sicherung gezahlt)
Folgende Schülerinnen und Schüler haben keinen gesetzlichen Leistungsanspruch, können aber dennoch Leistungen über den Bildungsfonds beziehen:
Schülerinnen und Schüler (aus Familien), die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- BaföG-Empfänger sind,
- ein geringes Einkommen haben oder
- bei fehlender Mitwirkung der Eltern.
Welche Leistungen sind gemeint?
- Aufwendungen für Schulausflüge (Eigenanteil 50 %)
- Klassenfahrten (Eigenanteil 20,- € pro Tag)
- Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf (max. 30,- € pro Schuljahr, Nachweis über Quittungen/ Belege)
Wie fließt das Geld?
- Bei gesetzlichem Leistungsanspruch: Die Schülerinnen und Schüler müssen in der Schule den entsprechenden Leistungsbescheid vorzeigen (Ausnahme: Schülerbeförderung).
- Bei bedarfsorientierter Förderung aus dem Lübecker Bildungsfonds im Falle geringen Einkommens: Die Schülerinnen und Schüler müssen in der Schule einen entsprechenden Antrag sowie ein Zusatzblatt zur Erklärung der finanziellen Situation der Familie abgeben. Das Formular heißt: Antrag auf Leistungen des Bildungsfonds der Hansestadt Lübeck und Bildungs- und Teilhabeleistungen des Bundes.