Maßschneider:in

Bekleidung / Modedesign

Maßschneider:innen stellen nach eigenen oder vorgegebenen Entwürfen Damenkleider, Kostüme, Mäntel, Röcke, Anzüge oder Freizeitkleidung in Maßarbeit her. Sie beraten ihre Kunden bei der Auswahl von Stoffen, Farben und Bekleidungszubehör sowie hinsichtlich der Schnittführung. Schließlich erstellen sie Schnittschablonen und schneiden Stoffe mustergerecht zu. Die Näharbeiten führen sie mithilfe von Nähmaschinen oder mit der Hand aus. Abschließend bügeln sie das Kleidungsstück und führen nach der Anprobe letzte Passformkorrekturen durch.

Aufnahmebedingungen

Die Auszubildenden werden nach Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrages von ihrem jeweiligen Ausbildungsbetrieb zur Berufsschule angemeldet und erhalten daraufhin eine Einladung zum Schulbesuch. Die Voraussetzung um einen Ausbildungsbetrieb zu finden ist in der Regel mindestens der Erste allgemeinbildende Schulabschluss.

 

Ausbildungsdauer und Unterrichtsorganisation

Der Beruf Maßschneider:in ist ein dreijähriger Ausbildungsberuf. Der Blockunterricht findet vier Mal im Jahr für jeweils drei Wochen statt. Alle Auszubildenden eines Lehrjahres im Bekleidungsbereich werden in einer Klasse beschult.

 

Unterrichtsinhalte

Die Unterrichtsinhalte sind laut Rahmenlehrpläne nach Lernfeldern strukturiert. Die Lernfelder kombinieren die Inhalte der ehemaligen Fächer: Fachkunde, Fachmathematik und Fachzeichnen. Außerdem gibt es die Unterrichtsfächer Kommunikation, Wahlpflicht und Wirtschaft/Politik. Zusätzlich zum theoretischen Unterricht erhalten alle Auszubildenden wöchentlich fachpraktischen Unterricht. 
 

Übersicht über die Lernfelder

1. Ausbildungsjahr

  • Nähen eines Kleinteiles
  • Bügeln eines Werkstückes
  • Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen
  • Auswählen eines Werkstoffes für ein einfaches Bekleidungsstück
  • Konstruieren einer Bekleidungsgrundform

2. Ausbildungsjahr

  • Einarbeiten von fertigungstechnischem Zubehör in ein Bekleidungsstück
  • Gestalten von Kleinteilen
  • Abwandeln von Bekleidungsgrundschnitten 

  • Fertigen eines Großstückes 

  • Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung

3. Ausbildungsjahr

  • Gestalten von Großstücken 
  • Entwerfen von Bekleidung 
  • Konstruieren und Abwandeln von Grundschnitten für Großstücke 
  • Qualität sichern bei der Fertigung von Kombinationen und Gesellschaftskleidung

 

Abschluss bzw. Prüfungen

Die Auszubildenden müssen nach der Hälfte der Ausbildungszeit eine praktische Zwischenprüfung ablegen und zum Ende der Ausbildung sowohl eine theoretische als auch eine praktische Abschlussprüfung absolvieren. Die Prüfungen werden vor der Handwerkskammer abgelegt.
Verantwortlich im Prüfungsausschuss: Frau Anette Gangloff.

Weitere Informationen zur Ausbildung und zum Berufsbild

Bundesinstitut zur Berufsbildung

Kontakt

Auskunft erteilt die Abteilungsleiterin

Frau Beidatsch

Tel.: 0451 12286724
E-Mail: anja.beidatsch@schule.landsh.de