Sozial­pädago­gische:r Assistent:in

Berufs­fachschule Sozial­pädagogik

Sozialpädagogische Assistenten:innen haben ihren späteren Einsatzbereich als Zweitkraft im Gruppendienst. Sie finden ihren Einsatz in Kindertageseinrichtungen wie Krippen oder Familiengruppen aber auch in Einrichtungen der Schulbetreuung, wie zum Beispiel offenen Ganztagsschulen. Schwerpunkt des Einsatzes ist die familienergänzende Arbeit mit Kindern bis zu 14 Jahren.

Ausbildung zum:zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistent:in

2jährig

  • Grundsätzliche Zugangsvoraussetzung: MSA
  • 2jährige schulische Ausbildung

Während der Ausbildung lernen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen mehrwöchiger Praktika zwei verschiedene sozialpädagogische Einrichtungen kennen. Die Ausbildung in den Einrichtungen erfolgt durch eine pädagogisch qualifizierte Anleitung in enger Zusammenarbeit zwischen Praxisstelle und Berufsfachschule.

Zusätzlich erreichbare Abschlüsse

Unter bestimmten Voraussetzungen und bei Teilnahme am Zusatzunterricht kann gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden (schriftliche Zusatzprüfungen in Mathematik und Englisch).

Ausbildung zum:zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistent:in

2jährig in praxisintegrierter Form (PiA)

  • Grundsätzliche Zugangsvoraussetzung: MSA
  • PiA-Anstellungsvertrag bei einem sozialpädagogischen Träger
  • 2jährige Ausbildung: 2 Tage/Woche Praxis im Betrieb, 3 Tage/Woche schulische Ausbildung

Die Ausbildungsstelle schließt mit dem:der Schüler:in einen Anstellungsvertrag. Im Betrieb wird der:die Schüler:in durch eine Praxisanleitung betreut. Die Schule geht eine Kooperation mit dem Träger der Ausbildung ein, die im Kooperationsvertrag dokumentiert ist. Die Träger zahlen eine Ausbildungsvergütung an den:die Schüler:in.

Zusätzlich erreichbare Abschlüsse

Unter bestimmten Voraussetzungen und bei Teilnahme am Zusatzunterricht kann gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden (schriftliche Zusatzprüfungen in Mathematik und Englisch).

Ausbildung zum:zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistent:in

3jährig

  • Grundsätzliche Zugangsvoraussetzung: ESA
  • 3jährige schulische Ausbildung

Während der Ausbildung lernen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen mehrwöchiger Praktika verschiedene sozialpädagogische Einrichtungen kennen. Die Ausbildung in den Einrichtungen erfolgt durch eine pädagogisch qualifizierte Anleitung in enger Zusammenarbeit zwischen Praxisstelle und Berufsfachschule.

Zusätzlich erreichbare Abschlüsse

Unter bestimmten Voraussetzungen (Notenschnitt 3,0 oder besser) kann mit dem Berufsabschluss gleichzeitig der mittlere Schulabschluss erworben werden.

Kontakt

Auskunft erteilt die Abteilungsleiterin

Frau Dr. Hahner

Tel.: 0451 12286726
E-Mail: beatrix.hahner@schule.landsh.de